Sportkongress

Anmeldung

Ab sofort können Sie sich das Anmeldeformular runterladen. Bitte schicken, oder faxen Sie es uns an:

 

Landessportbund Hessen

Otto - Fleck Schneise 4

60528 Frankfurt am Main

Fax: 069/6789-427

 

Anmeldeformular Sportkongress 2010

 

Übernachtung

Sie wollen in unserer Sportschule übernachten? Infos finden Sie hier! (bitte klicken)

Allgemeine Informationen

Kongressbüro

Kongressbüro - Sportkongress 2010
c/o Landessportbund Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt / Main
Tel. 069-6789-235
Fax 069-6789-427
sportkongress@lsbh.de

Das Kongressbüro befindet sich während der Veranstaltung im Foyer der Sportschule. Es ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Freitag: 16.00 - 21.00 Uhr
Samstag: 07.00 - 20.00 Uhr
Sonntag: 07.00 - 18.30 Uhr

Anmeldung

Meldeschluss ist der 07.09.2010. Da die Teilnehmer/innen-Zahl in den einzelnen Workshops und Seminaren begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung um zu gewährleisten, dass Ihre Erstwahl bei der Belegung berücksichtigt werden kann.

Bitte benutzen Sie für die Einzelanmeldung ausschließlich unser Anmeldeformular. Für weitere Kopien / Ausdrucke finden Sie dieses auch auf der Kongress-Website unter www.sportkongress-hessen.de zum Download als PDF. Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auch auf den Anmeldeformularen!

Bezahlung und Anmeldebestätigung

Die Bezahlung erfolgt per Überweisung mit dem Kennwort "Sportkongress 2010" und Ihrem vollständigen Namen sowie Datum der Anmeldung im Überweisungsbeleg.
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag auf das Konto bei der:

Frankfurter Sparkasse, Konto 0000 973 343, BLZ 500 502 01

Die Anmeldung und Bearbeitung Ihrer Wunschthemen erfolgt mit Buchungseingang. Daher sollten Sie den Betrag umgehend überweisen, damit Ihre gewünschten Kongressangebote berücksichtigt werden können.
Die Quittierung der gezahlten Kongressgebühr und die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich, kann jedoch zwei bis drei Wochen nach Eingang Ihrer Anmeldung dauern. Detaillierte Kongressunterlagen mit der endgültigen Belegung und Bestätigung Ihrer Angebote erhalten Sie bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich zugesandt. Wir bitten Sie auf telefonische Anfragen vor diesem Zeitpunkt zu verzichten.

Teilnahmegebühren und Leistungen

Frühbucherpreis bei Anmeldung und Bezahlung bis zum 18. Juli 2010: 100,- Euro (für Vereinsmitglieder)
Ab dem 19. Juli 2010 beträgt die Kongressgebühr 125,- Euro (für Vereinsmitglieder)

Die Anmeldung kann nur schriftlich (per Post oder Fax) mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular (auch erhältlich als PDF unter www.sportkongress-hessen.de im Downloadbereich)  genutzt werden.
 
In den Teilnahmegebühren sind folgende Leistungen enthalten:

- zwei Mittagessen im Sportrestaurant mit 3-Gang-Wahl-Menü

- Kaffee

- Buffet beim Lounge-Abend (nur nach Voranmeldung)

- Getränke (Wasser, Apfelsaftschorle etc.) können vor Ort im Café des Kommunikationsbereichs gekauft und im Sportrestaurant erworben werden.

 

Übernachtung / Zimmerreservierung

Die Reservierung unserer begrenzten Übernachtungsmöglichkeiten wird entsprechend Ihrer Angaben auf dem Anmeldeformular und nach Buchungseingang entsprechend der Reihenfolge von dem Kongress-Team in der Sportschule Frankfurt vorgenommen. Bei Überbelegung der Sportschule werden Sie informiert und es wird Ihnen ein Ausweichangebot unterbreitet. Daher ist eine frühzeitige Buchung von Vorteil.

Die Sportschule verfügt über 94 Gästezimmer mit insgesamt 183 Betten, die sich in Einzel,- Zwei- und Dreibettzimmer aufteilen.
Alle Zimmer verfügen über Dusche, WC, Telefon, Fernseher sowie teilweise über einen Internetzugang. Unsere Gästezimmer sind bequem über einen Lift zu erreichen. Unser gesamtes Haus ist rollstuhlgerecht

Anerkennung als Fortbildung / Lizenzverlängerung
Besondere Hinweise für Übungsleiter/innen, Vereinsmanager/innen

Bei nachgewiesener Teilnahme am Kongress werden am Samstag 8 LE und für beide Tage 16 LE für die Verlängerung der Übungsleiter/innen-C, -R, -P sowie der  Vereinsmanager/innen Lizenzen des lsb h - anerkannt.
Die Verlängerung von Fachübungsleiter/innen-Lizenzen erfolgt nach Rücksprache mit ihrem Fachverband.

 

Entsprechende Unterlagen / Teilnahmebescheinigungen werden am Ende des Kongresses ausgegeben.

 
Kongressunterlagen

Alle Kongressteilnehmer/innen werden gebeten, ihre Kongressunterlagen und Kongressausweise unmittelbar nach ihrer Ankunft im Foyer der Sportschule abzuholen. Die Kongressunterlagen werden nur ausgehändigt, wenn die Teilnahmegebühr fristgerecht bezahlt wurde.

Kongressausweis

Das in den Kongressunterlagen enthaltene Namensschild gilt als Kongressakkreditierung, das sichtbar zu tragen ist. Ohne diese Akkreditierung ist eine Teilnahme an den Kongressveranstaltungen nicht möglich.

Verpflegung

Während des Kongresses werden Sie in unserem Sport-Restaurant der Sportschule verpflegt. Zusätzlich steht Ihnen unser Kommunikationsbereich im Bistro der Sportschule zur Verfügung.

Bekleidung

Für die Teilnahme an den Praxisveranstaltungen wird empfohlen, Sport- oder bequeme Freizeitkleidung mitzubringen. Sportschuhe mit heller Sohle sind in jedem Fall erforderlich.

Versicherungsschutz

Der Kongress ist eine Sportveranstaltung im Sinne der einschlägigen Versicherungsbestimmungen. Teilnehmende Turn- und Sportvereinsmitglieder genießen im Rahmen bestehender Vereinsversicherungen Versicherungsschutz.

Rücktritt durch die Teilnehmer/in

Ein Rücktritt von diesem Vertrag kann nur schriftlich erfolgen. Wird keine Ersatzperson gestellt, wird eine Rücktrittsgebühr in Rechnung gestellt.
Die Höhe der Rücktrittsgebühr hängt vom Zeitpunkt des schriftlichen Rücktritts (Eingang beim Veranstalter) ab. Die Rücktrittsgebühr beträgt pro Person bei Rücktritt:


- bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Kongressgebühr
- bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Kongressgebühr
- bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Kongressgebühr

 

Haftung

Der Landessportbund Hessen e. V. als Veranstalter des Kongresses trägt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung vom Besitz der Kongressteilnehmer/innen, weder während des Kongresses noch infolge der Kongressteilnahme.

 

Programmänderungen

Änderungen im Kongressprogramm und bei der Referentenbelegung sowie die Streichung von Angeboten bei unzureichender Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor. Bei Ausfall eines Workshops/Seminars bemüht sich der Veranstalter um Ersatz. Es gelten die o.g. Rücktrittsbestimmungen. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.

 

Dokumentation

Zu Zwecken der Kongressdokumentation werden bei allen Angeboten digitale Aufzeichnungen vorgenommen.

 

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